Gerne möchten wir unsere Mitglieder zur
virtuellen Generalversammlung der Energiegenossenschaft Odenwald eG
am Donnerstag, den 05. November 2020 um 19:00 Uhr einladen
Aufgrund der aktuellen besonderen Umstände im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die Generalversammlung in diesem Jahr in virtueller Form durchzuführen. Der Grund hierfür liegt insbesondere in der Tatsache, dass wir aktuell nicht absehen können, wann eine physische Versammlung ohne Auflagen wieder durchgeführt werden darf. Zudem wollen wir auch unsere Mitglieder schützen, die einer Risikogruppe angehören und ihnen durch diese Art der Versammlung die Teilnahme ermöglichen.
Unser Prüfungsverband, der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V., hat für die virtuelle Generalversammlung ein rechtssicheres Format entwickelt, auf dem wir die Versammlung stattfinden lassen.
Das ist in diesem Jahr ausnahmsweise auch ohne entsprechende Satzungsbestimmung möglich, da der Gesetzgeber in Art. 2 § 3 Abs. 6 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 ausdrücklich festgelegt hat, dass abweichend von § 43 Absatz 7 Satz 1 GenG Beschlüsse der Mitglieder im Jahr 2020 auch dann schriftlich oder elektronisch gefasst werden können, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich zugelassen ist.
Diese Art der Versammlung macht es erforderlich, dass Sie sich im Vorfeld der Versammlung unter der folgenden Internetadresse anmelden, damit Ihnen im Nachgang Ihre individualisierten Zugangsdaten zwei Tage vor der Versammlung an die in der Anmeldung genannte E-Mailadresse gesendet werden können:
https://t1p.de/energiegenossenschaft-odenwald
Ohne vorherige Anmeldung ist eine Teilnahme an der Versammlung grundsätzlich leider nicht möglich.
Bitte melden Sie sich bis spätestens Montag, 02. November 2020 an.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes und Vorlage des festzustellenden Jahresabschlusses zum 31.12.2019
3. Berichterstattung des Aufsichtsrates über
a) seine Tätigkeit im Jahr 2019
b) das Ergebnis der Prüfung des Genossenschaftsverbandes
4. Beschlussfassung über die
a) Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2019
5. Beschlussfassung über die Entlastung von
a) Vorstand
b) Aufsichtsrat
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
7. Verschiedenes
Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 liegt für die Mitglieder zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Energiegenossenschaft Odenwald eG, Helmholtzstraße 1, 64711 Erbach aus. Die Mitglieder können auf Ihre Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses und des Berichtes des Vorstandes verlangen.
Um Anmeldung zur Einsichtnahme wird gebeten.